Aktuelle Corona-Regeln für Bestattungen
Schon lange haben wir nichts mehr über die Aktuellen Corona-Regeln für Bestattungen veröffentlicht. Das heißt nicht, dass es nichts neues gab oder wir untätig gewesen sind, ganz im Gegenteil. Immer wieder gab es Änderungen für Bestattungen in Eberswalde und Umgebung. Im jeweiligen Fall haben wir Sie als Angehörige direkt informiert.
Da sich die Lage nun zu beruhigen scheint, möchten die aktuell geltenden Regelungen übermitteln.
Regeln auf den Eberswalder Friedhöfen, Trauerhallen und Kirchen
Für Bestattungen in Eberswalde haben wir von der Friedhofsverwaltung die folgenden Informationen erhalten.
Bei Trauerfeiern in den Eberswalder Trauerhallen gilt:
- Maximal 20 Personen in den Trauerhallen, ohne Maske oder so viele Personen wie Platz finden mit FFP2-Maske
- 3G-Regelung in den Trauerhallen
- Auflistung aller Teilnehmenden mit Name, Vorname und Telefonnummer
Bei Trauerfeiern im freien gilt:
- Maximal 1000 Personen bei 1,5m Abstand ohne Maske oder mit Maske, falls der Abstand nicht eingehalten werden kann
- Auflistung aller Teilnehmenden mit Name, Vorname und Telefonnummer
Zudem ist nun auch der Andachtsraum auf dem Waldfriedhof Eberwalde wieder geöffnet.
Für Trauerfeiern in den Kirchen in Eberswalde gelten die jeweiligen Hausregeln. Diese entsprechen den Regelungen für die Gottesdienste. In der Regel sind diese den oben stehenden Regeln gleichgesetzt. Bei Trauerfeiern in der katholischen Kirche St. Peter & Paul in Eberswalde haben wir beispielhaft die Erfahrung gemacht, dass ein Gemeindemitglied zusammen mit uns die Namen aufnimmt und das sehr gut funktioniert.
Regeln für Bestattungen in den Gemeinden Schorfheide, Britz-Chorin-Oderberg und Co.
Für Bestattungen und Beerdigungen in den oben genannten Gemeinden gelten die Regelungen, die der Landkreis Barnim für nicht kommerzielle Veranstaltungen herausgegeben hat. Das heißt für Trauerfeien in den Trauerhallen, dass bei 1,5m- Abstand keine Maskenpflicht auf den Sitzplätzen herrscht. Ist der Abstand nicht einzuhalten, ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Für Beerdigungen im freien gilt ein Mindestabstand von 1,5m, dann auch ohne Maskenpflicht.
Weiterhin gilt eine Pflicht zur Auflistung der Teilnehmenden Personen.
Alles in Allem sind die Regelungen, unserer Meinung nach, nun unkompliziert, nachvollziehbar und gut umsetzbar.
Diese Regelungen gelten erst einmal bis zum 19. März 2022, dann sollen in einer Bund-Länder-Runde neue Regelungen beschlossen werden. je nachdem wie sich die Fallzahlen bis dahin ändern, werden Lockerungen oder Verschärfungen beschlossen.
Alle Informationen zu den Corona-Regeln im Landkreis Barnim finden Sie hier:
Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Ihre Gabriele Haas und das gesamte Team des Bestattungshaus Deufrains