Vogel

FAQ

Wir beantworten all Ihre Fragen rund ums Thema Beerdigung.

Willkommen auf unserem Frage- und Antwortbereich. Hier erhalten Sie Antworten zu den gängigsten Fragen rund um das Thema Bestattung. Sie haben auch eine Frage? Nutzen Sie dazu einfach unser Kontaktformular. Wir werden Ihre Fragen schnellstmöglich beantworten.

Bestattungshaus Team Deufrains
Familie Haas
Vertrauen Sie uns

Über uns

Wir sind das familiengeführte Bestattungshaus Deufrains in Eberswalde. Als Bestatter begleiten wir Menschen bei der Bestattungsplanung und bei der Trauerbewältigung und das schon seit über 30 Jahren.

Lernen Sie mehr über uns

Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar

Im Trauerfall hier anrufen

Bestattungshaus Deufrains
Ratzeburgstraße 12
16225 Eberswalde

Route planen
  • Muss ich einen bestimmten Bestatter wählen?

    Es gibt keinen Zwang einen bestimmten Bestatter zu wählen, denn Bestatter haben keinen Gebietsschutz.


    Die freie Wahl des Bestattungsunternehmens steht jedem frei. Zusätzlich ist es auch möglich den Bestatter zu wechseln, selbst wenn Sie schon einen Auftrag unterschrieben haben. Zögern Sie nicht dies zu tun, wenn Ihnen etwas komisch vorkommt.

  • Wer entscheidet, wie ein Verstorbener Bestattet wird?

    Der Wille des Verstorbenen ist, auch über den Tod hinaus, woran sich zu halten gilt. Hat der Verstorbene keine Wünsche geäußert, so entscheiden die Angehörigen über die Art der Bestattung.

  • Ihr Bestattungshaus ist in Eberswalde. Sind Sie nur dort zuständig?

    Nein, denn prinzipiell sind wir im ganzen Barnim tätig. Zudem gehören auch Teile der Uckermark und des Märkisch Oderland zu unseren Einsatzgebieten. Ob Sie unsere Hilfe in Eberswalde, Bernau, Bad Freienwalde oder sogar Schwedt benötigen. Wir sind für Sie zur Stelle.

  • Wer stellt die Todesbescheinigung aus?

    Der Totenschein wird von einem Arzt (egal ob Hausharzt oder Notarzt) ausgestellt. Diese Totenscheine müssen beim Verstorbenen verbleiben. Die Kosten für den Totenschein werden leider nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Rechnung dafür stellt der Arzt an die Angehörigen aus. Hierbei muss er sich streng an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) halten.

  • Darf ich bei der Kremierung meines Verstorbenen dabei sein?

    Ja, dies ist mit in Absprache mit dem Krematorium möglich. Sie haben dort die Möglichkeit einen Einäscherungstermin zu vereinbaren und Ihren verstorbenen bis zum Schluss zu begleiten.


    Leider hat das Krematorium Eberswalde beschlossen dies nicht mehr zuzulassen. Ausweichmöglichkeiten, z.B. das Krematorium Hennigsdorf, können wir aber anbieten.

  • Darf ich einen Sarg auch selbst bemalen?

    Das ist selbstverständlich möglich. Wir haben damit schon positive Erfahrungen gemacht. Wir können Ihnen dafür einen gesonderten Raum bieten, sodass Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt sind.

  • Ich habe nur wenig Geld, kann ich mir trotzdem eine Bestattung leisten?

    Selbst wenn Sie nur wenige finanzielle Mittel haben, sorgen wir dafür, dass eine würdevolle Bestattung möglich ist. Wir zeigen verschiedene Finanzierungsmodelle auf und helfen, falls notwendig, bei der Beantragung von Grundsicherung. Wir lassen sie nicht im Regen stehen.

  • Wer kümmert sich um die Grabpflege?

    Grundsätzlich ist der Grabrechtsinhaber zur Grabpflege verpflichtet. Sind jedoch keine Angehörigen mehr vorhanden oder leben diese weit entfernt, vermitteln wir gern zu Grabpflegern in Eberswalde oder Umgebung. Zudem gibt es Möglichkeiten Gräber so zu gestalten, dass sie nahezu oder gänzlich ohne Pflege auskommen.

  • Wer muss sich um eine Bestattung kümmern?

    Im „Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg“ ist dies klar definiert und folgt einer geregelten Abfolge:


    1. Ehepartner oder Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaft)
    2. die Kinder
    3. die Eltern
    4. die Geschwister
    5. die Enkelkinder
    6. die Großeltern
    7. der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

    Gibt es mehrere Kinder, Geschwister etc., so ist die Abfolge dem Alter entsprechend absteigend.


    Neben der gesetzlichen Regelung, kann sich selbstverständlich auch ein Familienmitglied oder ein Freund des verstorbenen um die Bestattung kümmern.

  • Sind die Kosten für eine Bestattung bei Ihnen höher, als bei anderen Unternehmen?

    Nein, wir sind nicht teurer. Die Kostenaufstellung einer Bestattung kann unterschiedlich ausfallen. Dadurch kann es dazu kommen, dass Kostenangebote unterschiedliche Beträge zeigen. Unsere Angebote beinhalten alle Kosten, die auf Sie zukommen können. Dazu zählen auch die Gebühren für Friedhöfe, Floristik, Todesbescheinigungen und Weiteres.


    Noch ein kleiner Hinweis:

    Achten Sie bei Kostenvoranschlägen darauf, dass die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Ist dies nicht der Fall, ist das klar Betrug.

Share by: