Die Hinterbliebenenrente, auch Witwen- oder Witwerrente genannt, ist die im Sozialgesetzbuch festgelegte finanzielle Absicherung im Falle des Versterbens des Ehepartners/ der Ehepartnerin. Grundsätzlich haben also hinterbliebene Ehepartner ein Anrecht auf diese Rentenform.
Wir sind das familiengeführte Bestattungshaus Deufrains in Eberswalde. Als Bestatter begleiten wir Menschen bei der Bestattungsplanung und bei der Trauerbewältigung und das schon seit über 30 Jahren.
Die Beantragung der Hinterbliebenenrente muss durch den Ehepartner geschehen, sodass wir Ihnen das nicht abnehmen können ganz abnehmen können. Jedoch ist der Antrag auf das sogenannte „Sterbevierteljahr“, die Vorschusszahlung als 3-monatige Fortzahlung der Rente für Witwen und Witwer, in unserem Formalitätenservice selbstverständlich standardmäßig enthalten.
Für den Antrag auf Hinterbliebenenrente benötigen Sie:
Hat die/der Verstorbene noch keine Rente bezogen, sind zusätzlich sämtliche Versicherungsunterlagen der/des Verstorbenen beizubringen.
Die
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg hat eine Auskunfts- und Beratungstelle in Eberswalde. Dort erhalten Sie weitere Informationen und auch Antragspapiere.
Kontakt:
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Auskunfts- und Beratungstelle Eberswalde
Friedrich-Engels-Str. 5
16225 Eberswalde
Telefon: 03334 63 950
Fax: 03334 63 95 70
Sprechzeiten:
Mo & Do
08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 13:00 Uhr
(nach terminlicher Vereinbarung auch 13:00 bis 18:00 Uhr)
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr
Wir sind das familiengeführte Bestattungshaus Deufrains in Eberswalde. Schon seit über 30 Jahren begleiten wir Familien und Freunde mit Herzblut bei der Trauerbewältigung.
Bestattungshaus Deufrains