Seit 1991 Ihr Begleiter und Bestatter in Eberswalde, Finow, Finowfurt, Joachimsthal, Britz, Angermünde,
Biesenthal, Bad Freienwalde, Chorin, Oderberg, Trampe, Breydin,
Heckelberg-Brunow, Liepe, Werneuchen, Hohenfinow, Niederfinow,
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Hinterbliebenenrente
Die Hinterbliebenenrente, auch Witwen
– oder Witwerrente genannt, ist die im Sozialgesetzbuch festgelegte finanzielle
Absicherung im Falle des Versterbens des Ehepartners/ der Ehepartnerin.
Grundsätzlich haben also hinterbliebene Ehepartner ein Anrecht auf diese Rentenform.
Die Beantragung der Hinterbliebenenrente muss durch den Ehepartner geschehen, sodass wir Ihnen das nicht abnehmen können ganz abnehmen können. Jedoch ist der Antrag auf das sogenannte „Sterbevierteljahr“, die Vorschusszahlung als 3-monatige Fortzahlung der Rente für Witwen und Witwer, in unserem Formalitätenservice selbstverständlich standardmäßig enthalten.
Für den Antrag auf Hinterbliebenenrente benötigen Sie:
- Familienstammbuch und Sterbeurkunde
- einen gültigen Personalausweis oder Pass der Witwe/ des Witwers
- Kontoangaben mit dem Namen Rentenantragstellers (IBAN und BIC)
- letzten Rentenbescheid der/des Verstorbenen
- letzter Rentenanpassungsbescheid des Antragstellers
- bei Berufstätigkeit, die letzte Gehaltsbescheinigung des Antragstellers
- letzten Rentenbescheid aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen
- ggf. Flüchtlingsausweise
- ggf. Geburtsurkunde der Kinder bei Jahrgängen ab 1921 (nur wenn Babyjahre noch nicht aktenkundig sind)
- Krankenkassenkarte der Witwe/ des Witwers
- Identifikationsnummer Finanzamt der Witwe/ des Witwers
Hat die/der Verstorbene noch keine Rente bezogen, sind zusätzlich sämtliche Versicherungsunterlagen der/des Verstorbenen beizubringen.
Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg hat eine Auskunfts- und Beratungstelle in Eberswalde. Dort erhalten Sie weitere Informationen und auch Antragspapiere.
Kontakt:
Deutsche Rentenversicherung
Berlin-Brandenburg
Auskunfts- und Beratungstelle Eberswalde
Friedrich-Engels-Str. 5
16225 Eberswalde
Telefon: 03334- 63 950
Fax: 03334- 63 95 70
Sprechzeiten:
Montag & Donnerstag 8:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 13:00 Uhr (nach terminlicher Vereinbarung auch 13:00 bis 18:00 Uhr)
Freitag 8:00 bis 13:00 Uhr
Den Antrag auf das sogenannte „Sterbevierteljahr“ können wir für Sie übernehmen und tun dies gerne im Rahmen unseres Formalitätenservice.