Mit dem Haustier im Familiengrab: Was in Eberswalde möglich ist

Darf die Urne von Hund oder Katze mit ins Familiengrab? Wir erklären, was rechtlich gilt, wie der Ablauf aussieht und was Sie vorab klären sollten. Für viele Menschen ist der Hund oder die Katze ein vollwertiges Familienmitglied. Umso verständlicher ist der Wunsch, auch nach dem Tod beieinander zu bleiben. Die gute Nachricht: In vielen Fällen …

Darf die Urne von Hund oder Katze mit ins Familiengrab? Wir erklären, was rechtlich gilt, wie der Ablauf aussieht und was Sie vorab klären sollten.

Für viele Menschen ist der Hund oder die Katze ein vollwertiges Familienmitglied. Umso verständlicher ist der Wunsch, auch nach dem Tod beieinander zu bleiben. Die gute Nachricht: In vielen Fällen ist es möglich, die Asche eines Haustieres im Familiengrab beizusetzen. Ob und wie das auf einem bestimmten Friedhof in Eberswalde und Umgebung geht, hängt allerdings von einigen Voraussetzungen ab.

Wenn das Haustier zur Familie gehört

Für viele Menschen ist der Hund oder die Katze ein vollwertiges Familienmitglied. Umso verständlicher ist der Wunsch, auch nach dem Tod beieinander zu bleiben. Die gute Nachricht: In vielen Fällen ist es möglich, die Asche eines Haustieres im Familiengrab beizusetzen. Ob und wie das auf einem bestimmten Friedhof in Eberswalde und Umgebung geht, hängt allerdings von einigen Voraussetzungen ab.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was rechtlich gilt, wie die Einäscherung abläuft und wie wir Sie dabei begleiten.

Ist das erlaubt? Der rechtliche Rahmen

Für Menschen gelten die Bestattungsgesetze der Länder, für Tiere das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz. Beides lässt sich nur auf einem Weg verbinden: Die Asche des Tieres wird rechtlich als Grabbeigabe behandelt, nicht als eigene Bestattung.

Daraus ergeben sich drei feste Regeln:

  • Nur Asche: Ein Tierkörper darf nicht in ein Menschengrab. Möglich ist ausschließlich die eingeäscherte Tierasche in einer Urne.
  • Getrennte Einäscherung: Mensch und Tier werden immer getrennt überführt und eingeäschert. Das Tier im Tierkrematorium, der Mensch in einem regulären Krematorium.
  • Beigabe statt eigenes Grab: Die Tierurne wird dem Grab des Menschen beigegeben. Ein eigenes Grab nur für das Tier auf einem regulären Friedhof ist nicht vorgesehen.

Die Friedhofssatzung entscheidet

Ob die Tierurne tatsächlich mit ins Grab darf, legt jeder Friedhof selbst fest. Maßgeblich ist die jeweilige Friedhofssatzung. Enthält sie ein Verbot, ist die Beigabe dort nicht möglich. Enthält sie keine Regelung, ist die Beigabe in vielen Fällen zulässig.

In Deutschland gibt es bislang nur wenige Friedhöfe mit eigenen Feldern für Mensch-Tier-Gräber. Auch in Brandenburg bewegt sich etwas: In Forst (Lausitz) soll ein Teil des Hauptfriedhofs für gemeinsame Bestattungen genutzt werden.

Für die Friedhöfe in Eberswalde, Bernau, Biesenthal, Wandlitz und der Schorfheide gilt: Bitte verlassen Sie sich nicht auf Vermutungen. Wir fragen für Sie bei der zuständigen Friedhofsverwaltung nach und klären verbindlich, was möglich ist.

So läuft eine Beisetzung ab

  1. Einäscherung des Tieres: Ihr Tier wird in einem Tierkrematorium einzeln eingeäschert. Wichtig ist eine Einzeleinäscherung, damit Sie sicher die Asche Ihres eigenen Tieres erhalten.
  2. Aufbewahrung der Tierurne: Stirbt das Tier vor Ihnen, bewahren Sie die Urne zu Hause auf. Legen Sie schriftlich fest, dass sie später mit ins Grab soll.
  3. Beigabe bei der Beisetzung: Bei Ihrer eigenen Urnenbeisetzung wird die Tierurne dem Grab beigegeben. Wir stimmen das vorab mit der Friedhofsverwaltung ab.
  4. Nachträgliche Beigabe: Stirbt das Tier nach Ihnen, kann die Tierasche unter Umständen auch später beigegeben werden. Ob das auf dem jeweiligen Friedhof erlaubt ist, klären wir im Einzelfall.

Für die Tierasche eignen sich kleine Urnen, die in Material und Größe zur Grabart passen. Bei Urnengräbern und naturnahen Grabstätten sind häufig biologisch abbaubare Urnen vorgeschrieben.

Wenn der Friedhof es nicht erlaubt

Lässt die Satzung eine Beigabe nicht zu, gibt es andere Wege, dem Tier einen würdigen Platz zu geben:

  • Tierfriedhof: Eigene Grabstelle für das Tier mit festem Ort zum Trauern.
  • Eigener Garten: Kleinere Haustiere dürfen in der Regel auf dem eigenen Grundstück beigesetzt werden, sofern das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt. Im Zweifel gibt das zuständige Veterinäramt Auskunft.
  • Urne zu Hause: Die Tierasche bleibt in einer Urne in Ihrer Wohnung.
  • Mensch-Tier-Friedhof: Spezielle Friedhöfe mit gemeinsamen Grabfeldern, allerdings meist weiter entfernt.

Vorsorge: Ihren Wunsch festhalten

Damit Ihr Wunsch später umgesetzt wird, sollten Ihre Angehörigen davon wissen. Am sichersten ist eine schriftliche Bestattungsverfügung oder ein Vorsorgevertrag. Darin halten Sie fest, wo die Tierurne aufbewahrt wird und dass sie beigegeben werden soll. Gleichzeitig können wir schon zu Lebzeiten mit dem Friedhof klären, ob die Beigabe dort möglich ist.

Was kostet das?

Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab: der Grabart, den Gebühren des jeweiligen Friedhofs, dem Tierkrematorium und der gewählten Urne. Pauschale Angaben wären deshalb nicht seriös. In einem persönlichen Beratungsgespräch erstellen wir Ihnen eine transparente Aufstellung für Ihre Situation.

Wie wir Sie unterstützen

  • Wir klären mit der Friedhofsverwaltung, ob die Beigabe erlaubt ist.
  • Wir stimmen den Termin der Beigabe mit der Beisetzung ab.
  • Wir beraten Sie zur passenden Urne.
  • Wir halten Ihren Wunsch im Rahmen der Bestattungsvorsorge verbindlich fest.

Sie haben Fragen zur gemeinsamen Beisetzung mit Ihrem Tier? Rufen Sie uns an.

Häufige Fragen

Darf ich die Tierurne einfach selbst ins Grab legen? Nein. Eine Beigabe ohne Zustimmung des Friedhofsträgers ist nicht zulässig. Wir klären das für Sie offiziell.

Geht das auch bei einer Erdbestattung im Sarg? Das hängt von der Friedhofssatzung ab. Auch hier darf nur die Tierasche beigegeben werden, niemals der Tierkörper.

Welche Tiere sind möglich? In der Regel geht es um Haustiere wie Hunde und Katzen. Entscheidend ist, dass eine Einzeleinäscherung erfolgt ist.

Kann die Tierurne auch in einen Bestattungswald? Das regeln die Betreiber der Wälder unterschiedlich. Sprechen Sie uns an, wir erkundigen uns für Sie.

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